Jetzt investieren und Steuer-Vorteile für Therapieliegen nutzen
Worum geht’s?
Die aktuelle deutsche Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die hiesige Wirtschaft zu beleben. Daher wurde eine großes Investitionspaket beschlossen, über das seit vielen Wochen auch in der Presse berichtet wird.
Vielleicht haben Sie schon gehört von der sogenannten Superabschreibung (Super-Afa)? Dabei handelt es sich um eben dieses steuerliche Investitionssofortprogramm. Durch dieses Programm können Unternehmen für Investitionen verschiedene Abschreibungsarten nutzen und das rückwirkend ab 1. Juli 2025.
Als Unternehmer*in können Sie also steuerliche Vorteile für sich geltend machen, wenn Sie jetzt investieren.
Warum ist das für Sie als Physiotherapeut*in interessant?
Das Paket umfasst dabei verschiedene Maßnahmen. Für Sie als Physiotherapeut*in ist besonders die Maßnahme bezüglich beweglicher Wirtschaftsgüter interessant. Darunter fallen alle Objekte, die nicht fest verbaut sind in Ihrer Praxis, zum Beispiel Therapieliegen, Therapiespiegel und -hocker.
Für alles, was Sie jetzt (zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027) anschaffen, dürfen Sie sofort nach der Anschaffung bis zu 30 % der Kosten abschreiben (Afa = Absetzung für Abnutzung). Sie werden steuerlich entlastet und erhalten gleichzeitig Ihre Liquidität. Auch in den Folgejahren können Sie noch einmal bis zu 30 Prozent des Restwerts absetzen.
Wo ist der Unterschied zur bisherigen Afa?
Üblicherweise können Sie Investitionen in Ihr Anlagevermögen, wie zum Beispiel die Kosten für eine Therapieliege, linear abschreiben. Das heißt, Sie können jährlich einen Fixbetrag absetzen. Dieser feste Abschreibungsbetrag berechnet sich, indem die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren geteilt werden.
Die jetzige „Super-Afa“ ist nicht linear, sondern degressiv. Das bedeutet, der Abschreibungsbetrag berechnet sich prozentual zum Anschaffungswert. Der große Vorteil dabei ist, dass Sie dadurch gerade am Anfang deutlich weniger Steuern als üblich zahlen und sich so Ihre Liquidität erhalten und flexibel bleiben.
Super-Afa im Überblick:
- Afa = Absetzung für Abnutzung
- gültig für bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen
- für Investitionen zwischen 1.12.2025 und 31.12. 2027
- degressive Abschreibung
- bis zu 30 % des Investitionsbetrags absetzbar
Quellen:

